Als externer Datenschutzbeauftragter in Hessen unterstütze ich öffentliche Einrichtungen und Unternehmen dabei, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtssicher umzusetzen. Die Bestellung eines qualifizierten Datenschutzbeauftragten ist für viele Organisationen nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein entscheidender Faktor für nachhaltiges Vertrauen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Kunden und Aufsichtsbehörden. Meine Tätigkeit als externer DSB richtet sich an Behörden, Kommunen, Landeseinrichtungen sowie mittelständische Unternehmen in Hessen und dem gesamten Bundesgebiet.
Die DSGVO verpflichtet in Art. 37 Abs. 1 bestimmte Verantwortliche zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten – insbesondere öffentliche Stellen sowie Unternehmen, die in großem Umfang besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten. Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet dabei gegenüber einer internen Lösung wesentliche Vorteile: Unabhängigkeit, gebündelte Fachkompetenz und Kosteneffizienz.
Vollständige Datenschutzbeauftragten-Funktion
Bestellung & Beratung
Rechtssichere Bestellung als externer DSB, Beratung der Leitungsebene in allen datenschutzrelevanten Fragen.
Überwachung & Dokumentation
Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Öffentliche Stellen
Spezialisierte Beratung für Behörden, Kommunen und Landeseinrichtungen in Hessen nach HDSIG.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Begleitung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungen.
Meldepflicht & Datenpannen
Sofortige Unterstützung bei Datenschutzvorfällen, Begleitung der Meldung binnen 72 Stunden.
Aufsichtsbehörden
Anlaufstelle für den HBDI, Vorbereitung auf Prüfungen und Begleitung bei Anfragen der Aufsichtsbehörde.
Datenschutzbeauftragter ist nicht IT-Dienstleister
Ein häufiges Missverständnis besteht in der Gleichsetzung des Datenschutzbeauftragten mit einem IT-Sicherheitsdienstleister. Die Rolle des DSB ist eine eigenständige, rechtlich definierte Funktion, die ausdrücklich nicht mit der IT-Abteilung zusammenfallen darf.
Während IT-Sicherheit technische Systeme schützt, überwacht der Datenschutzbeauftragte die Rechtmäßigkeit der gesamten Datenverarbeitung – unabhängig von technischen Lösungen. Diese Trennung ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch praktisch notwendig, um Interessenkonflikte nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO zu vermeiden.
Warum ein externer Datenschutzbeauftragter?
Unabhängigkeit
Als externer DSB bin ich vollständig unabhängig von internen Strukturen und Weisungen. Art. 38 Abs. 3 DSGVO garantiert meine Weisungsfreiheit.
Fachkompetenz
Durch die Betreuung verschiedener Mandanten und kontinuierliche Weiterbildung verfüge ich über aktuelles, praxiserprobtes Datenschutz-Fachwissen.
Kosteneffizienz
Die externe Lösung ist in der Regel deutlich kosteneffizienter als ein interner Vollzeit-Datenschutzbeauftragter – ohne Abstriche bei der Qualität.
Vertrauen durch nachgewiesene Kompetenz
Datenschutz prüfen lassen
Ich stehe Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Gemeinsam analysieren wir Ihren Datenschutzbedarf und erarbeiten eine rechtssichere Lösung.


