Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 12 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA.

Diese Website wurde durch die CCNet GmbH auf Konformität mit den Anforderungen der BITV 2.0 und WCAG 2.1 Level AA geprüft und zertifiziert. Das Zertifikat bestätigt die barrierefreie Gestaltung im Sinne des Barrierefreiheitstärkungsgesetzes (BFSG).
1. Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.wieczorek.biz, betrieben von Thorsten Wieczorek, Externer Datenschutzbeauftragter, tätig im Rahmen der Witsch GmbH, Hessen. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt, die im Februar 2026 unter Einsatz des automatisierten Prüfwerkzeugs axe-core sowie einer manuellen Quellcode-Analyse durchgeführt wurde.
2. Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA. Teilweise konform bedeutet, dass einige Teile der Inhalte den Anforderungen nicht vollständig entsprechen. Die bekannten Einschränkungen sind nachfolgend aufgeführt.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind aus den nachstehenden Gründen nicht vollständig barrierefrei zugänglich:
| Bereich | Einschränkung | WCAG-Kriterium | Geplante Behebung |
|---|---|---|---|
| KI-Chatbot-Assistent | Der Chatbot-Dialog ist für Screenreader-Nutzer eingeschränkt zugänglich. Dynamisch eingefügte Nachrichten werden nicht immer automatisch vorgelesen. | 4.1.3 Statusmeldungen (AA) | Q2 2026 |
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. Februar 2026 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung, die folgende Methoden umfasste:
Automatisiertes Testing mit axe-core 4.x (WCAG 2.1 AA-Regelwerk) auf allen 11 öffentlich zugänglichen Seiten sowie manuelle Quellcode-Analyse hinsichtlich semantischer HTML-Struktur, ARIA-Attribute, Tastaturzugänglichkeit und Farbkontraste. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website oder mindestens jährlich aktualisiert.
5. Feedback und Kontaktaufnahme
Wenn Sie Barrieren auf dieser Website feststellen oder Informationen benötigen, die aufgrund mangelnder Barrierefreiheit nicht zugänglich sind, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir bemühen uns, Ihnen die gewünschten Informationen innerhalb von zwei Wochen in einer für Sie zugänglichen Form bereitzustellen.
Bitte schildern Sie in Ihrer Nachricht möglichst genau, welche Seite oder welchen Inhalt Sie betrifft, und welche Barriere Sie erlebt haben. Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
6. Schlichtungsverfahren und Durchsetzungsstelle
Wenn Sie auf Ihre Anfrage hin innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die zuständige Schlichtungsstelle einschalten. Diese vermittelt zwischen Ihnen und dem Anbieter der Website.
Zuständige Durchsetzungsstelle für private Anbieter im Sinne des BFSG ist die Marktüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Für Hessen ist dies:
Darüber hinaus können Sie die Schlichtungsstelle der Bundesfachstelle Barrierefreiheit einschalten, sofern keine Einigung erzielt wird: